Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 1.8.2021

Allgemeines

a) Bei Abschluss von Reparaturaufträgen mit Jürgen Driessen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reparaturen als vereinbart.

b) Diese Reparaturbedingungen gelten für sämtliche Reparaturmaßnahmen, Wartungen oder Überprüfungen. Sie gelten auch für Reparaturen auf Grund eines Anspruchs aus gesetzlichem Leistungsstörungsrecht oder aus Garantie soweit nachfolgend nicht anders angegeben.

c) Die von mir vorgenommene Kostenschätzung wird nach bestem Fachwissen erstellt, wobei für die Richtigkeit jedoch keine Gewähr übernommen werden kann.

Auftragserteilung

a) Aufträge werden schriftlich (Beilage beim Paket) oder per Email erteilt.

b) Einen eventuellen Anspruch aus dem gesetzlichen Leistungsstörungsrecht oder aus Garantie muss der Kunde bei Auftragserteilung anmelden und diesen unter Vorlage des Zahlungsbeleges oder anderer Unterlagen nachweisen.

c) Soweit keine ausreichende Fehlerbeschreibung vorliegt, gilt der Auftrag für alle Arbeiten, die ich für notwendig erachte, erteilt. Ich bin zur Behebung von Mängeln berechtigt, die sich während der Arbeiten zeigen, sofern die Behebung zum einwandfreien Funktionieren des zu reparierenden Gegenstandes notwendig ist. Ich bin nicht verpflichtet, den Gegenstand auf alle eventuell möglichen Mängel und Fehlfunktionen hin zu überprüfen.

d) Bei Auftragserteilung für eine kostenpflichtige Reparatur kann der Kunde einen Reparaturhöchstpreis setzen. Ist ein solcher Preis nicht angegeben, wird zunächst von mir eine unverbindliche und kostenlose Reparaturkostenabschätzung abgegeben.

e) Durch Übergabe der Geräte an mich erklärt der Kunde ausdrücklich, dass er Eigentümer der Sache ist bzw. vom Eigentümer ermächtigt wurde, über die Sache zu verfügen. Er haftet neben dem Eigentümer solidarisch für die Reparaturkosten. Ich bin nicht verpflichtet, die Berechtigung des Abholers und den rechtmäßigen Besitz zu prüfen.

Reparaturdurchführung

a) Ich bin berechtigt, die Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt durchzuführen.

b) Die Angabe der Reparaturdauer ist stets unverbindlich. Die endgültige Reparaturzeit ergibt sich aus dem tatsächlich notwendigen Reparaturaufwand.

c) Jede Reparatur, auch der Kostenvoranschlag, bedeutet ein Eingriff in den Reparaturgegenstand. Es ist nicht immer möglich, nach einem solchen Eingriff den Zustand wiederherzustellen, der vor dem Eingriff geherrscht hat. Der Kunde hat daher kein generelles Recht auf Wiederherstellung des Originalzustandes.

d) Bei Übernahme von Geräten auf denen Datenbestände gespeichert sind, gehe ich davon aus, dass die Datenbestände vom Kunden gesichert wurden. Bei Durchführung der Reparatur kann es zu Datenverlusten kommen. Ich übernehme keine Haftung für den Verlust eines vorhandenen Datenbestandes. Es unterliegt vielmehr allein der Verantwortung des Kunden, vor Reparaturbeauftragung für eine erforderliche Sicherung der Daten Sorge zu tragen. Die Wiederherstellung der Daten obliegt dem Kunden.

e) Getauschte Teile gehen, wenn nicht bei Auftragsvergabe schriftlich anders vereinbart, in den Besitz der Werkstatt über.

Reparaturkosten und Zahlung

a) Sämtliche kostenpflichtige Reparaturen werden nach Zeitaufwand und verwendetem Material berechnet. Die Kosten pro Arbeitsstunde sind auf meiner Webseite driessen-music.de ersichtlich.

b) Sollte sich bei der Reparatur herausstellen, dass der Reparaturaufwand die Kostenschätzung um mehr als 10% übersteigt, wird ein Nachtragsangebot erstellt.

c) Reparaturen werden ausschließlich gegen Vorkasse / Überweisung / Bar oder PayPal ausgeliefert.

Reparaturgewährleistung

Ich gewähre für die von mir durchgeführte Reparatur eine Garantie von 12 Monaten, soweit es sich nachweislich um denselben und somit nicht korrekt beseitigten Fehler handelt. Weitergehende Schadensersatzansprüche, die über den Reparaturgegenstand hinausgehen, sind nicht von der Garantie erfasst. Stellt sich bei der Reparatur heraus, dass der beanstandete Fehler eine andere Ursache hat, wird dem Kunden der entstandene Aufwand berechnet.

Ein Reparatur- Gewährleistungsanspruch muss der Kunde, soweit er Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, innerhalb von 10 Werktagen ab Erkennbarkeit bei mir anmelden, ansonsten bin ich von der Mängelhaftung, sei es aus Garantie oder gesetzlicher Gewährleistung, befreit. Der Gewährleistungsanspruch erlischt weiterhin, wenn ohne mein Einverständnis von anderen Änderungen an den Leistungen vorgenommen wurden

Handelt es sich bei Kunden um einen Verbraucher im Sinne des §13 BGB, so erlöschen bei Nichtanmeldung der Ansprüche innerhalb von 10 Werktagen ab Erkennbarkeit nur die Garantieansprüche. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben davon unberührt.

Aufbewahrung und Abholung

a) Werden Reparaturen nicht innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung über die Fertigstellung zurückbeordert bin ich berechtigt, angemessene Lagerkosten zu erheben. Nach dieser Frist hafte ich nicht für Abhandenkommen und Beschädigung des Reparaturgegenstandes oder Teilen von ihm, soweit mich kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Wenn der Kunde innerhalb von 12 Wochen, nach Verständigung von der durchgeführten Arbeit, den reparierten Gegenständen nicht abholt, erlischt die Aufbewahrungspflicht. Mir steht es in diesem Fall frei, das Gerät zu entsorgen.

b) Handelt es sich bei dem Reparaturvorgang um eine nicht durchgeführte Reparatur, können nach vier Wochen dem Kunden die Überprüfungskosten sowie die Entsorgungskosten in Rechnung gestellt werden. Eine weitere Aufbewahrungspflicht über die vier Wochen hinaus besteht nicht.

c) Wird die Rückführung des Reparaturgegenstandes durch ein Transportunternehmen durchgeführt, so werden bei nachweislicher Übergabe des Reparaturgegenstandes an den Beauftragten des Transportunternehmens die AGB des Transportunternehmens Teil des Reparaturvertrages.

Ansprüche aus Leistungsstörungsrecht bei kostenpflichtigen Reparaturen

a) Ansprüche wegen Mängeln bei kostenpflichtigen Reparaturen verjähren innerhalb von einem Jahr nach Abnahme.

b) Das Recht des Kunden bei Mängeln beschränkt sich zunächst auf die Nacherfüllung. Erst bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde Minderung der Vergütung oder Rücktritt vom Reparaturvertrag verlangen.

c) Schäden die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden im Rahmen von Transport, Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen uns. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach Angaben des Herstellers.

d) Durch den Kunden verursachte Softwarefehler oder Fehler, die durch Veränderung der Systemeinstellung oder Installation von Software, Treibern, weiteren Hardwarekomponenten o.ä. verursacht wurden, begründen keinen Anspruch des Kunden.

Haftung

a) Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit mir nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist.

b) Im Falle der Beschädigung des Gegenstandes bin ich zur kostenfreien Instandsetzung berechtigt. Soweit diese unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, ist der Zeitwert am Tage der Beschädigung zu ersetzen.

c) Im Falle des Verlustes des Gegenstandes wird Zeitwert des Gegenstandes beim Zeitpunkt des Verlustes ersetzt. Weitergehende Ansprüche (Nutzungsausfall, Schaden durch Datenverlust oder Wiedereinrichtung von Daten bzw. Software) sind generell ausgeschlossen.

Speicherung von Daten

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten aus diesem Reparaturvertrag von dem Auftragnehmer zum Zwecke der Nutzung im kaufmännischen Betrieb der Werkstatt auf Datenträger gespeichert werden. Die Weitergaben der gespeicherten Daten durch den Auftragnehmer an Dritte ist ausgeschlossen.

Gerichtsstandsvereinbarung

Als Gerichtsstand gilt Düsseldorf als vereinbart, soweit der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sonstiges

Sollten einzelne Passagen dieser Bedingungen gegen geltendes Recht verstoßen, so sind sie durch ähnlich lautende Passagen zu ersetzen, die dem Ursprungssinn der ersetzten Passage am nächsten kommen.